Ausführliche Informationen zur neuen Anwendungsregel finden Sie im Hager Tipp 44.
Hager Tipp 44 Neue VDE-AR-N 4100:2019-04 weiterlesenArchiv der Kategorie: Elektrotechnik
Informationen aus der Elektrotechnik
ETS 5.7.2 ist erschienen
Die ETS 5.7.2 ist erschienen – und bringt wieder ein paar Neuigkeiten mit.
Diese sind hier nachzulesen – hier klicken
ETS 5.7.1 ist erschienen
Kurz nach dem Erscheinen der ETS 5.7.0 ist jetzt auch die 5.7.1 erschienen.
Hintergrund waren einige Bugs, die in der 5.7.0 waren.
Hier mehr Informationen zum neuen Update – hier klicken
ETS 5.7.0 ist erschienen
Das neue Update für die ETS5 (5.7.0) ist erschienen!
Hier findet man die Release Notes – hier klicken
Bislang waren die ersten Gehversuche damit ohne Probleme. Es wird der Produktspeicher aktualisiert, ansonsten sind die Projekte mit oder ohne PlugIns problemlos weiter zu bearbeiten gewesen!
Brandschutzschalter – Infos
Auf der Seite von Voltimum habe ich zum Thema Brandschutzschalter ein PDF mit gutem Inhalt gefunden.
Neuregelung Überspannungsschutz
Die DIN VDE 0100 Teil 443 und DIN VDE 0100 Teil 534 wurde ab 1. Oktober 2016 eingeführt und Pflicht.
Hier mehr Infos auf den Seiten von Dehn – hier klicken
Brandschutzschalter AFDD
Die Brandschutzschalter sind eine Innovation im Bereich des Brandschutzes und schließen mit relativ geringem Aufwand eine Sicherheitslücke. Sie überwachen nicht nur die elektrische Anlage selbst, sondern auch die angeschlossenen Steckergeräte sowie Lampen und Leuchten. Bei einem Defekt in der elektrischen Anlage oder einem angeschlossenen Gerät unterbricht der Brandschutzschalter den Stromkreis, bevor ein Brand entsteht. Der Schalter schützt so Leben, Gesundheit und Sachen. Beispielsweise hätte ein solcher Schalter vor einigen Jahren den verheerenden Brand in der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar verhindert und so unwiederbringliche Kulturgüter vor der Zerstörung gerettet.
In der Installationsnorm DIN-VDE 0100-420:2016-02 wurde der Einsatz des Brandschutzschalter definiert. Sie definiert, in welchen Fällen Brandschutzschalter mit einer Übergangsfrist bis zum 18. Dezember 2017 einzubauen sind. Die normative Verpflichtung ist auf bestimmte sensible Funktionsbauten beschränkt. Erfasst sind beispielsweise Schlafräume in Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte oder Senioren sowie barrierefreie Wohnungen, in denen Menschen mit individuellen Einschränkungen leben. Ebenfalls gefordert werden Brandschutzschalter bei besonderen Brandrisiken, wie etwa bei der Verwendung von brennbaren Baustoffen, von unersetzbaren Gütern oder bei einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien.
Die Verpflichtung beschränkt sich zudem auf neu zu errichtende Anlagen und einphasige Stromkreise bis 16 Ampere. In den dort eingesetzten Verteilerkästen sind ausreichend Bauräume zum Einbringen der Brandschutzschalter vorhanden. Platzmangel und wesentliche Mehrkosten für größere Verteilerkästen sind demnach nicht zu befürchten.
Mehr Informationen findet man auf der ABB Seite.
Mehr Informationen auch bei Hager
Quelle: ZVEH, ABB und Hager
Meister-BAföG: Wichtige Fragen und Antworten
In der deutschen Handwerkszeitung gibt es einen sehr interessanten und gut aufgeführten Artikel über das Meister-BAföG.
Es hat sich 2016 dazu einiges geändert.
Rauchwarnmelder – Bayern
Am 31.12.2017 ist es soweit – dann sind auch in Bayern die Rauchwarnmelder in Wohnungen Pflicht.
Hier der Auszug aus der Landesbauordnung (Bayern):
§ 46 Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Rauchwarnmelder gibt es viele, auch für jeden Geldbeutel. Es ist schon aus eigenem Interesse zu empfehlen, weil ein Menschenleben mit keinem Geld der Welt aufzuwiegen ist.
Hier findet man mehr Informationen zum Thema Rauchwarnmelder
– hier klicken
das kleine 1×1 für den Betrieb
Auf der Homepage der „deutschen Handwerkszeitung“ sind derzeit gute Berichte über kleine Dinge im Betrieb, die aber dennoch beachtet werden müssen.
Ich habe die Berichte hier für Sie zusammen getragen:
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Wie Sie neue Mitarbeiter richtig versichern
Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung: Wenn Unternehmen neue Mitarbeiter einstellen, müssen sie sie korrekt anmelden und versichern. Was es für Betriebsinhaber zu beachten gibt, um Strafen zu vermeiden.
mehr Infos – hier klicken -
Spielregeln zur umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage
Liefern Sie Verwandten und Bekannten Waren zu Vorzugspreisen, orientiert sich die Umsatzsteuer nicht an diesen Preisen. Umsatzsteuerlich ist hier eine Mindestbemessungsgrundlage zu ermitteln und darauf die Umsatzsteuer zu berechnen und ans Finanzamt abzuführen. Was zu beachten ist.
mehr Infos – hier klicken -
Flexible Arbeitszeit: Sieben Tipps für kleine Betriebe
Gleitzeit, Jahreskonten, Lebensarbeitszeit – auch kleine Betriebe können von flexiblen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter profitieren. Sieben Tipps für den richtigen Umgang mit Arbeitszeitmodellen neben Vollzeitjob und 40-Stunden-Woche.
mehr Infos – hier klicken -
Urlaubsgeld: Was Chefs und Mitarbeiter wissen sollten
Nicht einmal die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande bekommt Urlaubsgeld. Ob die Sonderzahlung gewährt wird, hängt vom Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen ab. Wer Anspruch auf Urlaubsgeld hat und welche Alternativen es gibt.
mehr Infos – hier klicken -
Wenn Duzen die Betriebskultur beeinflusst
In vielen Unternehmen duzen sich Mitarbeiter und Vorgesetzte. Hierdurch beschleunigt sich die Kommunikation im Arbeitsalltag. Doch die vertrauliche Anrede kann auch zum Problem werden.
mehr Infos – hier klicken
Quelle:
http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/